Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Vysions Real Estate GmbH (im Weiteren „Makler“) und dem jeweiligen Interessenten (im Weiteren „Kunde“). Verlangt das Gesetz nicht ausnahmsweise die Textform nach § 656a BGB, so entsteht der Maklervertrag bereits dadurch, dass der Kunde die Leistungen des Maklers in Anspruch nimmt, etwa indem er sich wegen eines Objekts an den Makler wendet. Ab diesem Zeitpunkt gelten die nachfolgenden Bedingungen.

1. Vergütung des Maklers

Sobald ein Kaufvertrag notariell beurkundet ist, hat der Kunde für den erbrachten Nachweis bzw. die Vermittlung eine Provision zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist der gesamte wirtschaftliche Wert des Geschäfts. Tritt der Makler für Käufer und Verkäufer zugleich auf und handelt der Käufer als Verbraucher, tragen beide Seiten die Provision zu gleichen Teilen (§ 656c BGB). Einem Kauf gleichgestellt ist jeder andere Vorgang, der wirtschaftlich auf dasselbe Ergebnis zielt, beispielsweise der Erwerb über eine Zwangsversteigerung oder der Kauf von Anteilen an einer Objektgesellschaft. Im Regelfall wird der Makler auch gegenüber der Verkäuferseite vergütungspflichtig tätig. Kommt es zu einem Mietverhältnis, rechnet der Makler seine Provision allein gegenüber der vermietenden Partei ab.

2. Objektangaben und Angebote

Sämtliche Angebote versteht der Makler als unverbindlich und widerruflich. Die Informationen zu einem Objekt stammen aus den Unterlagen und Auskünften der Eigentümer- bzw. Vermieterseite. Der Makler gibt diese lediglich weiter, ohne sie zu seinen eigenen Angaben zu machen. Für ihre Vollständigkeit oder Richtigkeit kann er daher nicht einstehen. Dem Kunden wird empfohlen, wesentliche Angaben vor einer Entscheidung selbst zu überprüfen.

3. Bereits bekannte Objekte

Kennt der Kunde ein ihm nachgewiesenes Objekt schon vor dem Nachweis durch den Makler, muss er dies dem Makler ohne schuldhaftes Zögern in Textform mitteilen. Auf Nachfrage hat er die frühere Kenntnis durch geeignete Nachweise zu belegen.

4. Vertraulichkeit der Informationen

Die im Zuge der Maklertätigkeit überlassenen Objektinformationen sind allein für den Kunden bestimmt; eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Gibt der Kunde die Informationen dennoch weiter und schließt daraufhin der Dritte, oder eine von diesem informierte weitere Person, den Hauptvertrag ab, hat der Kunde dem Makler den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser entspricht der andernfalls angefallenen Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Umfang der Haftung

Für Schäden haftet der Makler höchstens bis zur Höhe der Deckungssummen seiner Berufshaftpflichtversicherung. Beruht ein Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung zusätzlich auf solche Nachteile, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Uneingeschränkt haftet der Makler hingegen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegen den Provisionsanspruch des Maklers darf der Kunde nur aufrechnen, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig tituliert ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er lediglich geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

7. Umgang mit personenbezogenen Daten

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Makler die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Abwicklung anfallenden personenbezogenen Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, dürfen die Daten auch an Dritte übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

8. Schutz der Website-Inhalte

Die auf der Internetseite des Maklers (www.vysions.com) bereitgestellten Inhalte – insbesondere Texte, Grafiken sowie Objekt- und sonstige Bilder, sind nach deutschem Urheber- und Leistungsschutzrecht geschützt. Jede Verwendung, die über das gesetzlich Erlaubte hinausgeht, setzt die vorherige schriftliche Freigabe des Maklers oder des berechtigten Rechteinhabers voraus. Das betrifft namentlich das Vervielfältigen, Bearbeiten, Übersetzen, Speichern oder Wiedergeben der Inhalte in Datenbanken und sonstigen elektronischen Systemen. Fremde Inhalte werden als solche kenntlich gemacht. Das unbefugte Kopieren oder Verbreiten einzelner Inhalte, einzelner Objektbilder oder ganzer Seiten ist untersagt und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Einbindung der Website in fremde Frames bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen dieses Maklervertrags sowie ein Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.